Von Carola Monintja
Die indonesische Regierung nimmt den Schutz des geistigen Eigentums in der Republik ernst. Verkündet im März 10, 2024, durch die Revision der Verordnung des Industrieministeriums Nr. 5 des Jahres 2024, Die indonesische Regierung verlangt jetzt von allen Importeuren ein Markenregistrierungszertifikat, wenn sie eine Einfuhrgenehmigung einreichen, insbesondere die Allgemeine Einfuhrgenehmigung zum Verzehr (API-U) oder Genehmigungen für Importeure, die Waren für den Handel importieren.
Gemäß der Verordnung, Für einen Importeur, der API-U einreicht, ist es obligatorisch, die folgenden Dokumente bereitzustellen:
- Ein von der DGIP oder dem IP Office der Republik Indonesien ausgestelltes Markenzertifikat
- Nachweis einer aufgezeichneten Lizenzvereinbarung, Unterlizenz, und/oder Ernennungsschreiben des Markeninhabers an den bevollmächtigten Vertreter
- Ein Ernennungsschreiben zum Import vom Markeninhaber oder autorisierten Vertreter
Um genauer zu sein, Diese Dokumente werden von Importeuren mit API-U benötigt, die Modeprodukte wie Textilien importieren, Textilprodukte, Taschen, und Schuhe.
Seit Inkrafttreten dieser Verordnung, Es ist zu einer zusätzlichen Anforderung für Geschäftsinhaber geworden, ihren Markenschutz in Indonesien sorgfältig zu prüfen. Es ist ratsam, rechtzeitig vor der Geschäftsaufnahme über die Markenregistrierung zu verfügen, wie der reibungslose Prozess der Markenanmeldung zur Registrierung normalerweise dauert 8 bis 10 Monate.
Bei KASS Indonesien, Gerne unterstützen und beraten wir unsere Kunden nicht nur zu ihren Marken, sondern auch zu ihrem gesamten IP-Portfolio in der Republik. Schreiben Sie uns eine E-Mail an kass@kass.asia falls Sie weitere Fragen haben.