Malaysia ist ein Unterzeichner des TRIPS-Abkommens, die besagt, dass Mitgliedstaaten für den Schutz von Pflanzensorten durch ein Patent oder durch ein wirksames System sui generis oder durch eine beliebige Kombination bieten soll davon. Dementsprechend, Malaysia hat die Pflanzenzüchtungen Gesetz verabschiedet 2004 (NPVA) die auf in Kraft getreten 20 Oktober 2008.
Die NPVA zielt darauf ab, den Schutz der Rechte für die Züchter neuer Pflanzensorten und die Anerkennung und den Schutz der Beitrag der Landwirte liefern, lokalen Gemeinden und Ureinwohnern zur Schaffung neuer Pflanzensorten. Außerdem, die NPVA soll auch Investitionen in und die Entwicklung der Züchtung neuer Pflanzensorten im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern.
Es gibt zwei Kategorien von Pflanzensorten, dh registriert werden können. neue Sorten, die das Neue zu erfüllen, Distinct, Gleichmäßige und stabile Anforderungen im Rahmen des NPVA und die neuen Sorten, die entdeckt werden, entwickelt und von Bauern vermehrt, lokalen Gemeinschaften oder indigene Bevölkerung, die das Neue zu erfüllen, Deutliche und identifizierbare Anforderungen im Rahmen des NPVA.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle unsere Anwälte sind für den Umgang mit und die Verfolgung aller Anwendungen unter der NPVA registrierte Agenten. Sollten Sie oder Ihre Kunden jede Unterstützung im Hinblick auf neue Pflanzensorten müssen, bitte kontaktieren Sie uns. Wir werden Ihnen den Registrierungsprozess Ablaufplan übermitteln, eine Reihe von relevanten Formulare und unsere Gebührenordnung, Auf deine Anfrage.
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