Der Controller General of Patents, Designs und Marken des indischen Patentamt hat kürzlich eine Kundmachung Patentanmelder, die Einreichung einer Hardcopy des Sequenzprotokolls ist obligatorisch, da sie einen Teil der Patentschrift bilden. Ein Softcopy des Sequenzprotokolls ist auch erforderlich, um die Suche zu erleichtern, wie nach Regel erforderlich 9(1) der Patentregeln 2003 (in der geänderten Fassung).
Zusätzlich, es wurde auch festgestellt, dass die Patentschrift sollte (einschließlich der Sequenzliste) überschreiten 30 Seiten, eine zusätzliche Gebühr wird gemäss Bestimmungen im Ersten Termine der Patent-Regeln vorgenommen berechnet.
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