Mit dem wachsenden Einfluss der Biotechnologie-Industrie weltweit, Malaysia hat Rechtsvorschriften, die Veröffentlichung regeln erlassen, Einfuhr, Ausfuhr und die betreffende Anwendung von lebenden veränderten Organismen und der Freigabe von Produkten solcher Organismen. Die Ziele zu Mensch zu schützen, Pflanzen- und Tiergesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt. Das Gesetz sieht ferner, dass, wo es Gefahren irreversibler Schäden, das Fehlen einer völligen wissenschaftlichen Beweise kann nicht als Grund verwendet werden, nicht, Maßnahmen zu ergreifen, um vollen Schaden zu verhindern.
Einige Schlüsseldefinitionen
Dieser Artikel zielt darauf ab, einige der hervorstechenden Merkmale des Gesetzes hervorheben. Um die Bestimmungen des Gesetzes zu schätzen, ist es wichtig, Rechts Beschreibung einiger Begriffe zu verstehen gegeben.
"Release Aktivität" jede vorsätzliche Einführung von lebenden veränderten Organismen (LVO) oder Produkte von LVO in die Umwelt durch die Aktivitäten oder zu folgenden Zwecken:-
- Forschungs- und Entwicklungszwecken in allen Feldversuchen.
- Versorgung oder Angebot zum Verkauf zu liefern oder das Inverkehrbringen.
- Angebot als Geschenk, Preis oder kostenlos Artikel.
- Verfügung.
- Sanierungszwecken.
- jede andere Tätigkeit, die nicht auf die Anwendung in betragen hat.
"Anwendung in geschlossenen Systemen" eine Maßnahme, einschließlich Forschung und Entwicklung, Produktions- oder Herstellungsvorgang mit LVO oder Lagerung von LVO, in einer Anlage durchgeführt, Einbau und andere physikalische Struktur, so dass er den Kontakt und die Wirkung der LMO auf die äußere Umgebung verhindert,.
"Produkt solcher Organismen" jedes Produkt von einem LMO oder Teil einer LMO abgeleitet:-
- wenn das Produkt nachweisbar r DNA; oder
- wobei das Profil, Merkmale und Eigenschaften des Produkts oder nicht mehr seinem herkömmlichen Gegenstück, unabhängig von der Anwesenheit des r-DNA.
Administrative Set-up
Um die Ziele verwirklichen,, 3 Verwaltungsorgane unter dem Ministerium für Naturressourcen und Umwelt festgelegt werden, nämlich:-
- Nationalen Biosafety Foren
- Genmanipulation Advisory Committee
- Generaldirektor der Biosicherheit und andere Offiziere einschließlich Vollzugsbeamten.
Gesetzliche Kontrolle Aktivitäten
Die Akte Kategorien die Tätigkeiten mit LVO in zwei getrennten Teilen, nämlich:-
Teil III des Gesetzes gilt für Aktivitäten und Importaktivitäten mit LVO veröffentlichen. Dieser Teil gilt für die Einfuhr von LVO zum Zwecke der Durchführung einer Anwendung in geschlossenen Tätigkeiten zur.
Teil IV des Gesetzes gilt für die Ausfuhr und die Anwendung in geschlossenen Systemen Tätigkeiten mit LVO und die Einfuhr von LVO zum Zwecke der Durchführung einer Anwendung in geschlossenen Aktivität.
Identifizierung und Kennzeichnung
Alle LVO, Artikel enthält LVO und Produkte von LVO deutlich gekennzeichnet und in einer Weise markiert, um vorgeschrieben werden und die Voraussetzungen für eine solche Identifizierung und Kennzeichnung gelten zusätzlich zu jeder anderen schriftlichen Gesetz.
Vertraulichkeit der Informationen
Das Gesetz erkennt Vertraulichkeit von Geschäfts- und Betriebsinformationen im Zusammenhang mit dem Antrag oder die Anmeldung und macht geeignete Bestimmungen, damit umzugehen.
Die Haftung für Non-Compliance-
Das Gesetz sieht mehrere Strafen für die Verletzung der Bestimmung des Gesetzes. Corporate Straftätern konfrontiert schwerere Strafen im Vergleich zu Personen.
Nichts in der Akte entfernt Zivil deliktische Haftung von Straftätern an Dritte.
Ab 18 November 2008, das Gesetz nicht in Kraft treten,.
(Der Artikel ist eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger Aspekte der Biosafety Gesetz 2007 und sollte nicht über die für eine fundierte Ansicht verlassen).
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[IP Advisory Service von KASS (Ausgabe 104/2008)]
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