Von Zainal Amshah
Kann es zu einer Verletzung einer eingetragenen Marke kommen, wenn der eingetragene Inhaber der Nutzung der Marke zugestimmt hat? Gemäß Abschnitt 40(1)(dd) des Trade Marks Act 1976 (“DUNKEL”), keine Verletzung liegt vor, wenn eine Marke von jemandem in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, wobei der eingetragene Eigentümer oder Benutzer ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat.