Von Amir Murshidi
Wie in früheren Updates hervorgehoben, das Amt für geistiges Eigentum von Singapur (IPOS) ein Rundschreiben herausgegeben 11 März 2022 im Hinblick auf ein neues IP-Dateisystem, Gesetzesänderungen und Änderungen der Amtsgebühren. Was das für Patentverfahren in Singapur bedeutet, haben wir uns angeschaut – betrachten wir das nun aus markenrechtlicher und gestalterischer Sicht.
Das neue IP-Dateisystem
Basierend auf einem weiteren Rundschreiben vom 28 April 2022, das neue IP-Dateisystem, namens IPOS Digital Hub wird voraussichtlich am debütieren 2 Juni 2022 und wird die bestehende Online-Einreichungsplattform ersetzen, IP2SG. IPOS Digital Hub zielt darauf ab, die Benutzererfahrung mit seinen neuen Funktionen und Merkmalen zu verbessern. IP2SG wird am außer Betrieb genommen 25 Kann 2022.
Änderungen der IP-Gesetzgebung
IPOS hat das Patentgesetz angekündigt, Markengesetz, Das Geschmacksmustergesetz und das Sortenschutzgesetz werden gemäß dem Geistigen Eigentum geändert (Änderung) Handlung 2022. Die Änderungen treten am in Kraft 26 Kann 2022.
Zu den bemerkenswerten Änderungen in Bezug auf Marken- und Geschmacksmustergesetzgebungen gehören:
Warenzeichen:
- Der Teilannahmemechanismus für nationale Markenanmeldungen ist jetzt verfügbar. Dadurch werden nicht beanstandete Waren/Dienstleistungen zugelassen, um mit der Registrierung fortzufahren. Wenn auf den Widerspruch keine Stellungnahme erfolgt, nur die beanstandeten Waren/Dienstleistungen werden „Wird als zurückgezogen behandelt". Hingegen, wenn eine Antwort eingereicht wird, aber der Widerspruch aufrechterhalten wird, der Antragsteller kann eine einseitige Anhörung beantragen. Sollte die Entscheidung nicht zugunsten des Antragstellers ausfallen, nur die beanstandeten Waren/Dienstleistungen werden „Verweigert” während der Rest registriert wird.
- Ersatz der Wiedereinstellungsmaßnahme für Anträge, die „als zurückgezogen behandelt“ werden, durch eine neue Entlastungsmaßnahme nach Ablauf der Frist, „Weiterverarbeitung“. Der Antragsteller hat nur 2 Monate, um einen Antrag auf weitere Bearbeitung der Markenanmeldung ab dem Datum einzureichen, an dem sie „als zurückgezogen behandelt“ wird. Dadurch wird das derzeitige 6-Monats-Fenster für die Beantragung der Wiedereinstellung ersetzt.
- Der Registrar kann nun nach eigenem Ermessen einen Berichtigungsantrag veröffentlichen (Namensänderung und andere Angaben, Prioritätsdetails, und so weiter.) zu Widerspruchszwecken.
- Für die Inanspruchnahme der Priorität, dabei ist die Angabe der Anmeldenummer der prioritätsbegründenden Anmeldung zwingend erforderlich 3 Monaten ab dem Anmeldetag in Singapur (nicht verlängerbare Frist).
- Einstellung der Wiedereinsetzungsmaßnahme für Angelegenheiten, die Randformen wie meldepflichtige Geschäfte betreffen, Erneuerung, und Termin, Wechsel oder Entfernung eines Agenten.
Eingetragene Geschmacksmuster:
- Geschmacksmusteranmeldungen zur Inanspruchnahme des Prioritätsrechts, Der Verzicht auf die Eintragung und die falsche Wiedergabe eines Geschmacksmusters kann jetzt in Bezug auf Sätze von Gegenständen und nicht physische Produkte erfolgen.
- Ein Haftungsausschluss in Bezug auf die angegebene Funktion(s) ist jetzt möglich.
- Die Frist für die Beantragung der Wiederaufnahme eines Antrags, Recht oder Sache, die als zurückgenommen behandelt wird, oder außer Kraft gesetzt oder außer Kraft getreten ist oder zu bestehen gekürzt wird 6 bis 2 Monate.
- Der Registrar kann nach eigenem Ermessen einen Berichtigungsantrag veröffentlichen (Namensänderung, Prioritätsdetails, und so weiter.) zu Widerspruchszwecken.
- Für die Inanspruchnahme der Priorität, dabei ist die Angabe der Anmeldenummer der prioritätsbegründenden Anmeldung zwingend erforderlich 3 Monate ab dem Datum der Anfrage des Registrars (Verlängerung der Frist möglich).
- Einstellung der Wiedereinsetzungsmaßnahme für Angelegenheiten, die Randformen wie meldepflichtige Geschäfte betreffen, Erneuerung, und Termin, Wechsel oder Entfernung eines Agenten.
Änderungen der Amtsgebühren
Anfang 26 Kann 2022, Außerdem werden neue amtliche Gebühren für bestimmte Marken- und Geschmacksmusterangelegenheiten eingeführt, insbesondere für die Einreichung einer neuen Markenanmeldung, Erneuerung und Wiederherstellung der Marke, Änderung der Marke, Antrag auf Eintragung einer internationalen Registrierung und Einreichung einer neuen Geschmacksmusteranmeldung. Es wird eine Erhöhung von geben 11% – 16% für Markenangelegenheiten, während die Amtsgebühr für die Einreichung einer Geschmacksmusteranmeldung um reduziert wird 20%.
Kontaktieren Sie uns unter kass@kass.asia wenn Sie unsere aktualisierten Gebühren benötigen, die die neuen offiziellen Gebühren widerspiegeln.