Von Ronald E. M.
Der schnell wachsende Bereich der Informationstechnologie (ES) hat die Geschäftsführung auf verschiedene Weise bequem gemacht. Ein alltägliches Beispiel ist die Ermöglichung des Besitzes bestimmter Domain-Namen als Adresse für Websites, die sich zu einer wichtigen digitalen Strategie für Unternehmen entwickelt hat, um den Verbrauchern detaillierte Informationen über ihre Produkte und/oder Dienstleistungen bereitzustellen und einen guten Ruf aufzubauen.
Gemäß dem indonesischen Gesetz über elektronische Informationen und Transaktionen Nr. 19 von 2016, Artikel 1 Nein. 20, der Begriff „Domainname“ bezieht sich auf eine Internetadresse eines Staatsverwalters, Person, Geschäftseinheit, und/oder die Öffentlichkeit, die für die Kommunikation über das Internet genutzt werden kann, in Form eines eindeutigen Zeichencodes oder als Satz zur Identifizierung eines bestimmten Ortes im Internet. In Indonesien, die Registrierung von länderspezifischen Top-Level-Domains (ccTLDs), so wie .Ich würde, .co.id, .net.id, .oder.id, und .go.id, wurde von der indonesischen Internet Domain Name Registry verwaltet (WURDE GESTELLT) seit 2014.
Da die Internetnutzung im Land zunimmt, Es gab mehr Berichte über Cybersquatter – Dritte, die Domainnamen unter Verwendung bekannter Marken in böser Absicht registrieren. Gemäß Markengesetz Nr. 20 von 2016, Artikel 21 Abschnitt 3, Der Begriff „bösgläubig“ bezieht sich auf unlautere oder unehrliche Motive, die Marke einer anderen Partei im Interesse ihres Unternehmens zu kopieren, was zu einem unlauteren Geschäftswettbewerb führt, und Verbraucher täuscht oder in die Irre führt.
Gemäß den Namensrichtlinien von PANDI, wenn ein Antragsteller einen Domainnamen in Verbindung mit seiner Marke beansprucht, dann ist eine Markenanmeldung erforderlich. Dies ist jedoch in der Praxis nicht der Fall – hier ist nur eine Kopie der ID des Registranten erforderlich, um den .id-Domainnamen zu registrieren register. Es ist dieses Schlupfloch, das Cybersquatter-Rechtsverletzungen ermöglicht.
Um dieses Problem zu lösen, Personen oder Unternehmen können ohne langwierige Gerichtsverfahren eine Abtretung oder einen Einspruch – mit dem Ziel, das Eigentum zu entfernen oder zu übertragen – von .id-bezogenen Domainnamen, die ihre Markenregistrierungen verletzen, einreichen. Der Widerspruch kann durch PANDIs Domain Name Dispute Resolution erfolgen (PPND) Abschnitt.
Werfen wir einen Blick auf einen Fall von Domainnamenstreitigkeiten zwischen Aktiebolaget Electrolux und Eko Apriyanto von PT. Domain-Name dot Indonesien, um das Problem tiefer zu verstehen.
Hintergrund
Am 13 Januar 2017, Aktiebolaget Electrolux (der Beschwerdeführer), ein führendes globales Geräteunternehmen, hat bei PPND Widerspruch gegen die Registrierung von ELECTROLUX.ID durch Eko Apriyanto von PT . eingelegt. Domain-Name dot Indonesien (der Beschwerdegegner).
Als etabliertes Unternehmen der Hausgerätebranche, der Beschwerdeführer verfügte über eine Erfolgsbilanz von 60 Millionen Produktverkäufe jährlich in über 150 Städte, und besaß auch mehrere berühmte Marken, darunter ELECTROLUX, die in Indonesien und vielen anderen Ländern registriert waren. Außerdem, die Marke wurde im kommerziellen Markt auf vielen Produkten aktiv und konsequent verwendet used. Der Beschwerdeführer behauptete auch, dass er mehrere aktive Websites unter Domainnamen wie electrolux.com besäße, eine generische Top-Level-Domain (gTLD), und electrolux.co.id, eine ccTLD, um seine Produkte online zu vermarkten.
Die Beschwerdeführerin argumentierte weiter, dass die Beschwerdegegnerin keine Geschäfte oder Aktivitäten im Zusammenhang mit „ELECTROLUX.ID“ betrieben habe.. Hinzu kommt, dass, die Nichtanerkennung der Bekanntheit der Marke „ELECTROLUX“ durch die Beklagte bei der Registrierung des Domainnamens, hat die Registrierung ungültig gemacht. Die Beschwerdeführerin machte daraufhin geltend, dass die Beschwerdegegnerin durch den Weiterverkauf des strittigen Domainnamens finanzielle Vorteile erlangen wollte.
Um Bösgläubigkeit bei der Verwendung des umstrittenen Domainnamens zu beweisen, die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die Schlussfolgerung gerechtfertigt sei, dass die Beschwerdegegnerin von der Existenz der Marke der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer angesehenen Stellung auf dem Markt gewusst habe. Außerdem, die unter dem umstrittenen Domainnamen registrierte Website war inaktiv, was eindeutig ein Hinweis auf Bösgläubigkeit der Beklagten war.
Andererseits, die Beschwerdegegnerin hat auf die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Argumente nicht reagiert.
Entscheidung
Nach Prüfung aller Angaben und Nachweise zur Registrierung und Nutzung des strittigen Domainnamens, Das Gremium hat festgestellt, dass:
ein. Der von der Beschwerdegegnerin registrierte Domainname war mit einer Marke der Beschwerdeführerin identisch oder sehr ähnlich;
b. Die Beschwerdegegnerin hatte keine Rechte oder berechtigten Interessen bezüglich des umstrittenen Domainnamens ELECTROLUX.ID;
c. Der Domainname war registriert und wurde von der Antragsgegnerin bösgläubig verwendet.
Als solche, das Panel ordnete die Übertragung des Domainnamens „ELECTROLUX.ID“ an den Beschwerdeführer an.
Abschluss
Die Lehre aus diesem Fall ist, dass es für Markeninhaber wichtig ist, sich der unverantwortlichen Parteien bewusst zu sein, die beabsichtigen, sich mit einem Domainnamen auf den eigenen Ruf zu stürzen. Eine umfassende Markenstrategie muss priorisiert werden, um alle Ihre aktuellen und zukünftigen Vermögenswerte zu verwalten, einschließlich Domainnamen. Ähnlich, wenn Sie ein Markeninhaber sind und einen Domainnamen registrieren möchten, Es ist ratsam, vorher gründlich zu recherchieren, um Namen zu kennen, die sich auf bekannte Marken beziehen, um Streitigkeiten um Domainnamen zu vermeiden.
Wenn Sie Beratung zu Ihren Marken- oder IP-Angelegenheiten in Indonesien benötigen, Bitte senden Sie uns eine E-Mail an kass@kass.asia.
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