Nach der Bestimmung des Brunei Darussalam Erfindungsgesetz (Kappe. 72 von 195), der Inhaber eines Patents in Malaysia gewährt, Großbritannien oder Singapur innerhalb gelten 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Erteilung des Patents das gleiche in Brunei registrieren.
Wir würden uns freuen, Sie bei der Einreichung solcher Registrierungen unterstützen. Wenn Sie in die Vorteile dieser langen Prioritätsfrist in Brunei oder Interesse können weitere Klarstellungen erforderlich, Sie fühlen sich frei, uns zu kontaktieren.