In einer kürzlich eingereichten Klage auf Nichtigerklärung des Patents IEV International Pty Ltd gegen Sadacharamani a / l Govindasamy [2008] 2 MLJ 754, an der High Court of Malaya in Kuala Lumpur, Gültigkeit der beiden malaysischen Patente wurde am Prüfstand und das Gericht festgestellt, dass beide Patente ungültig sind wegen mangelnder Neuheit und erfinderische Tätigkeit.
Der Kläger hatte einen Antrag auf Malaysian Patente der Beklagten widerrufen Kein eingereicht. MY-119064-A und MY-119147-A als die in der '064 und' 147-Patenten Erfindungen fehlt Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit.
Die Klägerin hat behauptet, dass der Angeklagte war ein Manager des Klägers Malaysian Amt von Januar 1991 und Dezember 1992 und den Zugang zu einer breiten Palette von vertraulichen Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit den Produkten des Klägers und deren Patentdokumente hatten. Kurz nachdem der Beklagte von der Klägerin zurückgetreten, die Beklagte zwei Patentanmeldungen in Malaysia am eingereicht 1 September 1993 (, die in der Folge als "147-Patent an gewährt wurden 30 April 2005) und am 3 September 1993 (, die in der Folge als "064-Patent an gewährt wurden 31 März 2005).